Die Fakten:

BAUBESCHREIBUNG Q1 TOWER NORDHAFENQUARTIER

1. ALLGEMEINES
Die nachfolgende Baubeschreibung für das Neubauvorhaben am Nordhafenquartier, dem Q1 Tower, umfasst insgesamt 23 Wohneinheiten in unterschiedlichen Größen, einer Garage mit 24 Stellplätzen und Abstellflächen sowie Außenstellplätzen. Das Gebäude wird entsprechend der aktuellen EnEV gedämmt. Erreichtet wird es auf dem Grundstück Möwenburgstrasse, am Nordufer des Schweriner Ziegelinnensees.Die Bauausführung berücksichtigt die einschlägigen DIN-Vorschriften, die technischen Regeln sowie die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Sowohl das Grundstück – mit einer Gesamtgröße von ca. 2236 qm – als auch die Grünanlagen werden gemäß Planung des Architekten und/oder einer Landschaftsarchitektin unter Berücksichtigung behördlicher Anforderungen und Auflagen erstellt.

2. BAUKONSTRUKTION
Die Gründung erfolgt gemäß Statik auf einer Stahlbetonplatte und einer Bohrpfahlgründung. Die Außenwandkonstruktion setzt sich gem. Statik aus Stahlbeton und/oder Kalksandstein und einem hochwertigen, feinkörnigen Wärmedämm-Verbundsystem mit hellem Farbanstrich zusammen. In Teilen sind Gestaltungsmotive vorgesehen. Wohnungstrennwände werden als einschaligeWand aus Kalksandstein und/oder Stahlbeton (d 30 cm) bzw. zweischalig aus Kalksandstein und Trennfuge mit Mineralwolle ausgeführt. Sonstige tragende und aussteifende Wände werden entsprechend den statischen Berechnungen aus Kalksandstein und/oder Stahlbeton erstellt. Nichttragende Innenwände werden aus Kalksandstein bzw. als beplankte Gipskartonständerwände – sofern erforderlich feuchtraumgeeignet – mit Dämmeinlage erstellt. Die Oberflächen der Gipskarton-Ständerwände werden gespachtelt, die Kalksandsteinwände erhalten einen Gipsputz (in Bädern Kalkzementputz) – Oberfläche Q3.
Die Geschoss- und Dachdecken bestehen aus Stahlbeton. Das Haus erhält eine Flachdachkonstruktion. Die Abdichtung erfolgt mit Bitumenschweißbahnen, die obere Dachebene ist mit einer Kiesschüttung versehen. Die Wärmedämmung wird entsprechend der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Wärmeschutzverordnung ausgeführt. Treppen innerhalb der Wohnungen entstehen als Holzwangentreppe mit dazugehörigem Handlauf und Treppenaugenverkleidung. Treppenläufe im Treppenhaus als Stahlbetonfertigteile mit schallentkoppelter Auflagerung. Beläge nach Farbkonzept der Architekten.

3. AUFZÜGE
Im Treppenhaus wird ein Personenaufzug mit einer Tragkraft von mind. 1.000 kg eingebaut. Kabinenmaße ca. 1,10 x 2,10 m.

4. ELEKTROINSTALLATIONEN
Die Stromversorgung erfolgt aus dem VNB (Versorgungsnetzbetreiber)-Netz, Zählerschränke, Sicherungsverteilungen, Versorgungssysteme, Kabel, Leitungen und Leerrohre werden gemäß VDE-Vorschriften installiert. Zusätzliche Zähler für allgemeine Haustechnik, Heizung, Außenbeleuchtung und Aufzug. Wohnungsbestückung gemäß 1-Sterne-Standard nach RAL, Schalterprogramm eines Markenherstellers in Polarweiß. Video-Gegensprechanlage für die Haustür mit Farbdisplay.

5. HEIZUNGSANLAGE
Die Wärmeversorgung erfolgt mittels umweltschonender Fernwärme. Sämtliche Räume der Wohnungen (außer Abstellräume) werden mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Der anfallende Wärmebedarf (Heizlast) ist gemäß DIN EN der einzelnen Räume ausgelegt. Die Vollbäder und Duschbäder erhalten zusätzlich einen Handtuchheizkörper.

6. WASSERINSTALLATION/LÜFTUNG
Das Regenwasser wird in Abstimmung mit den Behörden in den Ziegelinnensee eingeleitet. Grundleitungen/Abflussrohre aus Kunststoff- oder SML – Rohren. Fallleitungen aus Kunststoff-/ bzw. Guss-Rohren, mit RAL-Gütezeichen, frei über Dach entlüftet, Reinigungsöffnungen möglichst frei zugänglich. Die Einzelanschlussleitungen werden aus HT-Rohr mit einer Körperschallisolierung hergestellt. Die Verlegung innerhalb der Wohnungen erfolgt verdeckt in den Vorwänden bzw. im Fußbodenaufbau. Anschluss an das Trinkwassernetz. Rohrverteilung der Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen entsprechend Erfordernis. Steigstränge mit Absperr- und Entleerungseinrichtung. Hauptverteilungen und Steigstrang aus Edelstahl bzw. Kunststoff (Mehrschichtverbundrohr) – Rohrleitungen in Wand- und Deckendurchführungen mit Brandschutzisolierschalen ummantelt, Wohnungsverteilung im Haus mit Kunststoffrohr (Mehrschichtverbundrohr). Dämmung der Rohrleitungen gem. EnEV aus Mineralwolle bzw. Kompaktdämmhülsen. Erdgeschosswohnungen und die Wohnungen in der obersten Ebene erhalten einen Außenwasseranschluss.
Alle innenliegenden Voll- bzw. Duschbäder, WC´s oder Abstellräume mit Stellmöglichkeit für Waschmaschine / Trockner erhalten eine mechanische Lüftung. Durch die Grundstufe der Lüfter mit zeitweisem Abluftbetrieb wird eine minimale Grundlüftung gewährleistet. Eine Bedarfslüftung bei intensiver Raumnutzung ist jederzeit zuschaltbar (Ansteuerung über Lichtschalter mit Zeitnachlauf). Die Zuluft wird über Außenluftdurchlasselemente in den Fenstern bzw. Fassade gewährleistet.

7. ESTRICH UND BÖDEN
Schwimmender Estrich auf Wärme- bzw. Trittschalldämmung in allen Wohnungen. Wohnräume: Sämtliche Wohnräume werden mit Parkett ausgestattet; Sockelleisten in Weiß umlaufend. Bäder und Abstellräume: Fliesen. Terrassen, Dachterrassen, Balkone, Loggien: Sibirische Lärche als geriffelte Bohle auf Lagerholz und/oder Terrassenplatten in Splittbett auf Dränmatte. Die Terrassen im Erdgeschoss werden mit Betonverbundpflaster nach Farbkonzept des Architekten errichtet.

8. FENSTER- UND TÜRENELEMENTE
Balkon- und Terrassentüren der Wohnbereiche: Aluminium-Fenster mit 3–Scheiben–Isolierverglasung, sonstige Räume und Fenster: Kunststofffenster mit 3-Scheiben- Isolierverglasung. Fenstergriffe aus Metall. Einhandbeschläge soweit möglich. Alle bodentiefen Fenster ohne vorliegenden Balkon/Terrasse/loggia erhalten außenseitig eine Absturzsicherung aus VSG /alternativ Geländerkonstruktion aus Metall. Fensterbänke außen: Ausführung in Leichtmetall, eloxiert oder pulverbeschichtet. Farben generell gemäß Farbkonzept des Architekten. Fensterbänke innen bei massiver Brüstung: Ausführung in Kunststein mit polierter Oberfläche, bei Bädern und WC´s Fensterbänke gefliest. Bei bodenhohen Öffnungen keine Fensterbänke.

9. SONNENSCHUTZ
Der Sonnenschutz wird im Standard über Sonnenschutzglas gem. Nachweisführung EnEV gewährleistet. Alle gen Süden ausgerichteten Fenster erhalten weiterhin Raffstores außenliegend. Bei der Mehrzahl der Fenster ist der zusätzliche Einbau von Raffstores/Rollläden als Kundensonderwunsch möglich. Farben gemäß Farbkonzept des Architekten.

10. TÜREN
Hauseingangstüren als Metall-Glas-Konstruktion, pulverbeschichtet, Farbe gemäß Farbkonzept der Architekten; mit elektrischem Türöffner. Wohnungseingangstür mit Schallschutzanforderung – nach Farbkonzept des Architekten, Innentüren innerhalb der Wohnung als Röhrenspantür mit Weißlackoberfläche (gem. Grundrissvorschlag in Teilen mit Seitenteil aus Glas).

11. SANITÄR
Keramik- und Acryl-Gegenstände oder gleichwertig, in den Farben „weiß“. Wandhängende Tiefspül-WC´s mit Einbauspülkasten und Spartaste. Alle Wohnungen erhalten einen Waschmaschinenanschluss, Standort gem. Grundrissvorschlag mit speziellem Auslassventil. Armaturen verchromt, Einhebel-Wannenfüll-/Brausebatterien mit Ab- und Überlaufgarnitur (Badewannen), Einhebel-Brausebatterien (Duschen), Einhebel-Waschtischbatterien jeweils mit Ablaufgarnitur. Sämtliche Ausstattungsgegenstände können in einem vom Bauträger benannten Ausstellungsraum besichtigt werden.

12. WÄNDE UND DECKEN
Die Innenwände der Wohnungen werden mit einem waschbeständigen Anstrich versehen – Oberfläche der Wände in Q3. Tapezierarbeiten sind nach Bemusterung gegen Mehrpreis möglich. Deckenuntersichten in den Wohngeschossen werden mit Malervlies versehen. Bäder und WC´s: Wände generell 1,20 m – im Duschbereich 2,10 m hoch, im Standard mit Wandfliesen gefliest.

13. SCHLOSSERARBEITEN
Außenbereiche: Brüstungsgitter, Geländer, Aufsatzgeländer, Treppengeländer und andere Metallelemente im Außenbereich aus verzinktem Stahl (oder lackiert), behandelt gem. Farbkonzept des Architekten. Innenbereiche: Treppen- und Podestgeländer in den Treppenhäusern aus Stahl, behandelt gem. Farbkonzept des Architekten, mit Edelstahlhandlauf. Klingel: Klingeltableau (mit Video-Gegensprechanlage) im Bereich des Hauseinganges. Garage: Sektionaltor für Ein- und Ausfahrt, elektrisch angetrieben, funkfernbedienbar. Die Dachterrassen der Wohnungen in der obersten Ebene erhalten Trennwände mit satiniertem Glas.

14. AUSSENANLAGEN
Die Außenanlagen werden gemäß genehmigtem Freiflächengestaltungsplan (einschl. möglicher Auflagen der genehmigenden Behörden) ausgeführt. Ein entsprechender Außenanlagenplan wird auf Grundlage des Bebauungsplans erstellt. Die Außenanlagen werden vom Verkäufer erstmalig hergestellt. Neben dem Einfahrtsbereich zu den Stellplätzen werden die fußläufigen Wege und Grünflächen hergestellt.

15. ALLGEMEINE HINWEISE
Änderungen, soweit sie sich technisch oder wirtschaftlich als zweckmäßig bzw. notwendig erweisen, behält sich der Bauträger vor. Sie dürfen sich nicht wert- und gebrauchsmindernd auf das Vertragsobjekt auswirken und müssen dem Käufer zumutbar sein. Der Festpreis ändert sich dadurch nicht. Jegliche in den Plänen dargestellte Einrichtungsgegenstände sind nicht im Leistungsumfang des Bauträgers enthalten.

 

klee

 

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